Stadthallenkonzert platzt - haftet die Stadt?
Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA entschied, dass die Stadt, die die Eintrittskarten für das Konzert verkaufte, aufgrund einer Haftungsimmunität, die texanisches Recht im Zusammenhang mit staatlichen Amtshandlungen gewährt, von der Klage des Konzertveranstalters auf Betrugs, Unterschlagung und rechtswidrigen Eingriff in seinen Geschäftsbetrieb freigesprochen wurde.
Ein Forum zum Austausch von Informationen über deutsche und amerikanische Rechtsgebiete, insbesondere in Fällen, in denen sich beide überschneiden, voneinander abweichen oder von besonderem Interesse sind.
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