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BURHOFF ONLINE

StPO I: Beschwerde des Dritten gegen Durchsuchung, oder: Entscheidung erst nach Akteneinsicht

Das LG Bonn hat in einem Beschluss entschieden, dass die Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine Durchsuchungsmaßnahme zurückgestellt werden muss, bis dem Vertreter des betroffenen Dritten Akteneinsicht gewährt wird.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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Rechtsgebiete Verfahrensrecht
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