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StPO I: Verbreitung pornographischer Schriften, oder: Beweisantrag auf Anhörung eines Sachverständigen

Ein Verteidiger beantragte bei einem Verfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften die Durchführung von Beweisen bezüglich der Empfindungen durchschnittlicher Betrachter, aber das Landgericht hatte das Recht, diese Beweise abzulehnen, weil der Beweisantrag zu vage und unklar war.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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Rechtsgebiete Verfahrensrecht
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