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BURHOFF ONLINE

StPO I: Zwangsmaßnahmen ohne Begründung?, oder: Dem EuGH reicht ein ausführlich begründeter Antrag

Der EuGH hat entschieden, dass eine genehmigte Telefonüberwachung keine individualisierte Begründung benötigt, wenn ein ausführlich begründeter Antrag der zuständigen Strafverfolgungsbehörde vorliegt und die für die Anordnung der Maßnahme ausschlaggebenden Gründe leicht und eindeutig ersichtlich sind.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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Rechtsgebiete Verfahrensrecht
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