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StPO II: Berufungs-HV im Strafbefehlsverfahren, oder: Vertretung des nicht erschienenen Angeklagten?

In einem Beschluss zur Berufung im Strafbefehlsverfahren hat der OLG Zweibrücken klargestellt, dass nach Erlass eines Strafbefehls im gesamten folgenden Verfahren und damit auch in der Berufungshauptverhandlung ein entsprechend bevollmächtigter Verteidiger den Angeklagten vertreten kann.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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Rechtsgebiete Verfahrensrecht
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