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StPO II: Rechtsmittelbeschränkung in der Berufung, oder: Reicht(e) die Vollmacht?

In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht war die vormalige Verteidigerin des abwesenden Angeklagten gemäß § 411 Abs. 2 StPO zur Erklärung der Beschränkung des Einspruchs auf das Strafmaß ermächtigt.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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