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StPO III: Ein Besetzungseinwand ist keine Beschwerde, oder: Wenn (ahnungslose) „Künstler“ verteidigen

Der Angeklagte hat sich mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Stuttgart gewandt, welches das Gericht mit zwei Richtern und zwei Schöffen besetzt hat, doch die Beschwerde wurde vom OLG Stuttgart abgewiesen, da eine Beschwerde gegen die Gerichtsbesetzung nicht selbständig anfechtbar ist.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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