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BURHOFF ONLINE

StPO III: Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter, oder: Wirksame Stellung des Strafantrags durch Vertreter?

Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass ein form- und fristgerecht gestellter Strafantrag der Geschädigten gegen den Angeschuldigten wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes fehlt und somit die Strafverfolgung nicht möglich ist.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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