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BURHOFF ONLINE

StPO III: Urteilsgründe beim „Wiedererkennen“, oder: Wenn der Angeklagte in der HV eine Maske trägt

Ein BGH-Beschluss fordert präzisere Urteilsgründe bei Verurteilungen, die auf Wahllichtbildvorlagen basieren und bemängelt die Beweiswürdigung eines Landgerichts in einem Fall von räuberischer Erpressung aufgrund einer fehlenden Darlegung der konkreten äußeren Merkmale, aufgrund dessen die Nebenklägerin den Angeklagten erkannt hat.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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Rechtsgebiete Strafrecht
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