StPO III: Wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides, oder: Hatte der Verteidiger eine Zustellungsvollmacht?
Das AG Landstuhl hat entschieden, dass für die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung und Verlängerung nach §26 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 StVG ein Nachweis des Zugangs des Bußgeldbescheids beim Betroffenen erforderlich ist und eine Heilung des Zustellmangels nicht in Betracht kommt.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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