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Wilde Beuger Solmecke

Streit nach Unfall: Autofahrer dürfen sich nicht auf korrektes Verhalten von Fußgängern verlassen

Ein Autofahrer sollte nicht immer davon ausgehen, dass ein Fußgänger ihn auf einer zweigeteilten Fahrbahn passieren lässt, da er eine Reaktionspflicht hat, wenn der Fußgänger Anhaltspunkte dafür gibt, dass er nicht verkehrsgerecht handelt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es Gründe gab, die Zweifel an einem verkehrsgerechten Verhalten des Fußgängers aufkommen ließen und somit ein Mitverschulden von 50% gegeben war, jedoch wurde ihm auch ein Schadensersatz zugesprochen.

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