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Süßigkeiten-Entscheidung: Stückzahl von einzelverpackten Bonbons muss auf Verpackung stehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auf Verpackungen, die einzeln verpackte Lebensmittel enthalten, die enthaltene Stückzahl angegeben werden muss, auch wenn eine Gesamtfüllmenge angegeben ist, um die Vorschriften der EU Lebensmittelverordnung zu erfüllen.

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Rechtsgebiete Lebensmittelrecht
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