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Internetrecht München

Täterschaftliche Haftung von DNS-Resolvern?

Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass ein DNS-Resolver-Dienst, der den Zugang zu einer Domain mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht, eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß dem Urheberrecht darstellt, was jedoch in der Fachwelt auf Kritik stößt.

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