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Wilde Beuger Solmecke

Umfang der Löschungspflicht: Keine Vertragsstrafe, wenn Inhalte noch in Wayback Machine zu finden sind

Eine wettbewerbswidrige Werbeaussage, für die eine Unterlassungserklärung verhängt wurde, löst keine Vertragsstrafe aus, wenn sie nur noch im Archiv der Wayback Machine zu finden ist, entschied das LG Karlsruhe.

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