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BURHOFF ONLINE

Umfangreiche Tätigkeiten des Zeugenbeistandes, oder: Passt der gesetzgeberische Beschränkungsgedanke?

Das OLG entschied eine Pauschgebührentscheidung (§ 51 RVG) betreffend ein Zeugenbeistand für den Rechtsanwalt, der einen Zeugen im Zeugenschutzprogramm an zwölf verschiedenen Tagen in der Hauptverhandlung vernahm.

Über das Blog

In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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