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Rechtslupe

Unfallregulierung – und der Streit um den erforderlichen Herstellungsaufwand

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Schadensersatzforderungen im Falle der Beschädigung einer Sache durch den erforderlichen Geldbetrag ersetzt werden, der durch eine verständige und notwendige Behebung des Schadens entsteht. Die Höhe dieser Kosten hängt von der Situation des Geschädigten ab und wird durch die tatsächlich entstandenen Kosten und nicht durch die Rechnungen bestimmt.

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