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Rechtslupe

Unfallregulierung bei Leasingfahrzeugen – und der Ausgleichsanspruch des Unfallgegners

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Ausgleichsanspruch des Unfallgegners gegen den haltenden Nichteigentümer und den Fahrer eines geleasten Fahrzeugs nach Regulierung der Schadensersatzansprüche des Leasinggebers wegen der Verletzung seines Eigentums an dem Fahrzeug nicht besteht, da es an einem Gesamtschuldverhältnis zwischen den Parteien fehlt. Auch eine deliktische Haftung von Halter und Fahrer sowie ein Schadensersatzanspruch aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers ergeben sich nicht.

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Rechtsgebiete Zivilrecht
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