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Untreue bei überhöhtem Arbeitsentgelt für Mitglied des Betriebsrats

Der Bundesgerichtshof hat betont, dass der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt sein kann, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft einem Betriebsratsmitglied gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot eine überhöhte Vergütung gewährt; außerdem wurden Kriterien für einen Verstoß gegen § 78 Satz 2 BetrVG präzisiert und die Entscheidung des BGH geht über die Frage der Vergütung hinaus und fordert eine kritische Betrachtung des Vorsatzes und eines etwaigen Irrtums.

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