Urlaub – und die langandauernde Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Befristung des Urlaubsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG nicht davon abhängt, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Langzeiterkrankung nicht in der Lage ist, den Urlaub zu nehmen.

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