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Rechtslupe

Urlaubsansprüche aus mehreren Jahren – in einer Klage

Arbeitnehmer müssen bei Klagen auf Abgeltung nicht erfüllten Urlaubs in Kalenderjahren angeben, welche Teile einklagt werden und eine "abschließende Gesamtklage" einreichen, um den Bestimmtheitserfordernissen zu genügen (§253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).

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Rechtsgebiete Arbeitsrecht
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