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Urteil im Park-Streit: Ist verbotenes Gehwegparken doch erlaubt?

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die Stadt gegen das aufgesetzte Parken auf Gehwegen vorgehen muss, wenn Anwohner sich darüber beschweren. Die Straßenverkehrsbehörde hat jedoch immer noch einen Ermessensspielraum und muss bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass das Problem des unerlaubten Gehwegparkens in den innerstädtischen Lagen weit verbreitet und über Jahrzehnte geduldet wurde.

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