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Rechtslupe

Verfassungsbeschwerde – und die Erforderlichkeit einer Anhörungsrüge

Wenn mit einer Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht wird, muss eine Anhörungsrüge an das Fachgericht erhoben werden, es sei denn, sie ist von Anfang an aussichtslos; im vorliegenden Fall liegt die Rüge im formellen Rechtsweg und der Beschwerdeführer muss seine Subsidiaritätsgesichtspunkte berücksichtigen.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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