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Rechtslupe

Versetzung an ausländischen Arbeitsort

Ein Arbeitgeber hat das Recht, einem Arbeitnehmer grundsätzlich einen Arbeitsplatz im Ausland zuzuweisen, wenn dies nicht durch Verträge oder Gesetze begrenzt ist; die Versetzung des Piloten von Nürnberg nach Bologna im Rahmen eines Betriebsübergangs war daher vom Weisungsrecht der Malta Air gedeckt und rechtswirksam, aber unterlag trotzdem gemäß § 106 Satz 1 GewO und § 315 Abs. 1 BGB einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle.

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