Verspätete Auskunft: 10.000 Euro Schadensersatz
Der Artikel behandelt den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO und stellt einen Fall vor, in dem ein Arbeitnehmer umfassende Auskunft verlangt hat, welcher vom Arbeitsgericht Oldenburg zugunsten des Arbeitnehmers entschieden wurde. Zudem wird die umstrittene Frage behandelt, ob die bloße Verletzung der DSGVO ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend zu machen.

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