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Kanzlei Dr. Bahr

VG Hannover: Mitarbeiter-Datenerhebung von Amazon im Logistikzentrum in Winsen ist rechtmäßig

Das Gericht entschied, dass die ununterbrochene Erhebung von Leistungsdaten der Beschäftigten keinen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellt und die Interessen der Klägerin, die Daten zur Steuerung der Logistikprozesse, Steuerung der Qualifizierung sowie Schaffung von Bewertungsgrundlagen für individuelles Feedback und Personalentscheidungen zu nutzen, überwiegen.

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