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Kanzlei Dr. Bahr

VG Magdeburg: Ausschluss vom Polizeidienst nach rechtsradikalem WhatsApp-Chat rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes des Polizeivollzugsbeamten, der sich gegen die vorläufige Untersagung des Führens seiner Dienstgeschäfte durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt wegen des Kommentierens eines Bildes mit einem Daumen-Symbol, das eine Person Adolf Hitler glorifiziere, gewandt hat, abgelehnt.

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