VG München: Anordnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde gegenüber Access-Provider den Zugriff auf unerlaubte Glücksspielangebote im Internet zu sperren wohl rechtswidrig
Das VG München hat entschieden, dass die Sperrung von unerlaubten Glücksspielangeboten im Internet durch einen Access-Provider rechtswidrig ist.

Illustratiert durch KI / DALL-E
Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.
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