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VG München: Sperrungsanordnung gegen Access-Provider für unerlaubte Internet-Glücksspielangebote rechtswidrig

Eine Sperrungsanordnung gegenüber Access-Providern für unerlaubte Internet-Glücksspielangebote ist rechtswidrig, da keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage besteht und eine abschließende Beantwortung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht möglich ist.

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