Volksverhetzung II: Feststellungen beim Freispruch, oder: Auslegung einer mehrdeutigen Äußerung
Das OLG Frankfurt hat einen Freispruch wegen Volksverhetzung aufgehoben und für die neue Hauptverhandlung spezifische Anforderungen an die Darstellung der Tat in der Anklageschrift gestellt, um eine klare Abgrenzung der religiösen Gruppe zu gewährleisten.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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