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Beckmann und Norda

Volltext liegt vor - LG München: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Verleihung des Ärzte-Siegels „Top Mediziner“ bzw. „Focus Empfehlung“ durch das Magazin FOCUS Gesundheit

Das Landgericht München entschied, dass es der Beklagten untersagt wurde, Gütesiegel zu verleihen, die den Anschein eines objektiven Prüfzeichens erwecken, da die Kriterien für die Verleihung solcher Siegel auf ausschließlich subjektiven Elementen basieren und somit eine Irreführung des Verbrauchers stattfindet.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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