Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei freien Mitarbeitern
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Abgrenzung von scheinselbstständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern in Kanzleien vor allem auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen ist und das Kriterium der Weisungsgebundenheit und Eingliederung bei Anwälten an seine Grenzen stößt. Dies hat Auswirkungen auf die Praxis der Beschäftigung von freien Mitarbeitern in Anwaltskanzleien.
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