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Rechtslupe

Vorläufige Unterbringung – und die medikamentöse Zwangsbehandlung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung in der vorläufigen Unterbringung nur unter Einbindung des Pflichtverteidigers und der persönlichen Anhörung der betroffenen Person unter sachverständiger Beratung erfolgen darf.

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