Vorläufiger Rechtsschutz bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm
Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung voraus, dass ein besonderes Aussetzungs- bzw. Aufhebungsinteresse des Antragstellers besteht.

Illustratiert durch KI / DALL-E
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