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Beckmann und Norda

Vorlagebeschluss liegt im Volltext vor - BAG legt EuGH Fragen zur Auslegung von Art. 82 DSGVO und Art. 88 DGSVO vor

Das BAG hat beschlossen, den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung über Fragen zur Auslegung von Art. 82 DSGVO und Art. 88 DGSVO im Bezug auf Immateriellen Schadensersatz bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zu ersuchen.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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