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Vorsatz: 149 km/h statt nur zulässiger 100 km/h - 1malige Vorbeschilderung reicht

Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Beschluss festgestellt, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 149 km/h der Vorsatz des Fahrers rechtsfehlerfrei festgestellt wurde, da davon ausgegangen werden kann, dass der Fahrer die entsprechenden Verkehrsschilder bemerkt hatte. Der Verteidigungsargument, dass der Fahrer von einem anderen Fahrzeug bedrängt wurde, wurde nicht berücksichtigt.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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