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Wann liegt Mittäterschaft vor?

Mittäterschaft setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus, bei dem jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leistet, der auch durch eine unterstützende Handlung erfolgen kann. Das Tatgericht muss aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung entscheiden, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt und dabei den Grad des eigenen Interesses an der Tat, den Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft berücksichtigen. Mittäter können auch Personen sein, die nicht alle Tathandlungen selbst ausführen, sondern auf der Grundlage eines gemeinsamen Willens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leisten.

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Rechtsgebiete Strafrecht
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