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IT-Recht Kanzlei

Warenverfügbarkeitsbenachrichtigungen per Mail: Was ist rechtlich zu beachten? Praxismuster für Mandanten!

Händler müssen aufgrund des UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Interessenten einholen, um Warenverfügbarkeitsnachrichten per Mail zu versenden.

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