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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

Was weg ist, ist weg

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird diskutiert, ob die Zeugin das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO in Anspruch nehmen kann, da sie möglicherweise mit Betäubungsmittelbesitz und nachfolgendem Konsum konfrontiert wird, und ein Sitzungsvertreter sinngemäß behauptet, dass man strafbaren Besitz quasi wegrauchen kann.

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