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Websperren - Das Landgericht Leipzig macht den DNS-Resolver-Betreiber Quad9 für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich

Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass der Schweizer DNS-Resolver-Betreiber Quad9 eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, indem er bestimmte .to-Domains aufgelöst hat, und hat Quad9 verpflichtet, es zu unterlassen.

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Rechtsgebiete Urheberrecht
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