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Weitere Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Energiegeladen in die Zukunft?

Die vorläufige Einigung über den Entwurf zur Batterieverordnung (Batterie-VO-E) könnte bis Mitte 2022 zu zusätzlichen Sorgfaltspflichten/Berichtspflichten für Unternehmen der Batterieindustrie führen; die Verordnung fördert Klimaneutralität und Recycling, Struktur des internen Managementsystems, Umsetzung von Risikomanagementplänen, Überprüfung durch eine notifizierte Stelle, Dokumentation der Maßnahmen und Beschwerdemechanismen als Frühwarnsystem.

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