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Welche Finanzämter sind für Erbschaftsteuer zuständig?

Für Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen sind in Deutschland sechs zentrale Finanzämter zuständig, in denen die Erklärungen eingereicht werden müssen, spätestens drei Monate nach Kenntnisnahme vom Erbanfall oder der Schenkung.

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