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Rechtslupe

Wet-Lease in der Luftfahrt – als Arbeitnehmerüberlassung

Wenn ein Unternehmen einem anderen Unternehmen das Weisungsrecht für seine Arbeitnehmer gibt und dieser wiederum einem dritten Unternehmen die Betriebsführung durch die Arbeitnehmer ermöglicht, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Diese darf nicht durch aufgespaltene Weisungen umgangen werden und die Definition hat sich durch die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht geändert. Es gibt Unterschiede zwischen der Arbeitnehmerüberlassung und der Tätigkeit aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags. Der Geschäftsinhalt ist entscheidend für die Einordnung des Vertrags, nicht die gewünschte Rechtsfolge oder Bezeichnung.

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