Wichtiges EuGH-Urteil steht an: Wann erhalten Betroffene immateriellen Schadensersatz?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 4. Mai 2023 klären, ob Betroffene bei einem DSGVO-Verstoß ohne tatsächlichen Schaden einen Schadensersatzanspruch haben oder nicht. Es geht um die Frage, ob die Verletzung der DSGVO allein ausreichend ist oder ob es einen tatsächlichen Schaden braucht. Der Generalanwalt vertritt die Auffassung, dass es einen tatsächlichen Schaden braucht.

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