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Ferner Alsdorf

Widerstandshandlung

Gewalt oder Drohung mit Gewalt wird als Widerstand gegenüber Vollstreckungsbeamten im Strafrecht betrachtet, wobei der Begriff "Gewalt" als gegen Vollzugsbeamten gerichtete Tathandlungen zu verstehen ist, die geeignet sind, die Vollstreckungshandlung zu erschweren oder zu vereiteln.

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Rechtsgebiete Strafrecht
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