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Wilde Beuger Solmecke

Wilde Streiks: Fristlose Kündigungen bei Gorillas sind wirksam

Ein Gerichtsurteil des LAG Berlin-Brandenburg bestätigt die fristlose Kündigung von Mitarbeitern des Lieferdienstes Gorillas aufgrund ihrer Teilnahme an einem "wildem" Streik, da solche Streiks ohne Gewerkschaftsbeteiligung arbeitsrechtlich nicht geschützt sind.

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