Wohnungsräumung – und die psychische Erkrankung
Die Vollstreckungsgerichte müssen bei der Prüfung von Einstellungsvoraussetzungen auch die Grundrechte des Schuldners berücksichtigen und die Vollstreckung in Ausnahmefällen für einen längeren Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit einstellen; im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht Offenbach am Main diese Grundsätze nicht beachtet und keine ausreichende Prüfung hinsichtlich der Gefährdung für Leib oder Leben des Schuldners durch die bevorstehende Räumung vorgenommen.

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