Zugriff des Insolvenzverwalters auf Schneeballsystem-Ausschüttung
Der BGH und das OLG Karlsruhe haben bestätigt, dass Auszahlungen aus "Schneeballsystemen" in einem Zwei-Personen-Verhältnis als objektiv unentgeltlich anzusehen sind, es sei denn, der Anfechtungsgegner hatte Anspruch auf die Ausschüttungen.

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