Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Ferner Alsdorf

Zustellung: Datum der Zustellung auf Umschlag nicht vermerkt

Ein Vermerk des Zustellungsdatums auf dem Umschlag des Schriftstücks ist nach § 180 Satz 3 ZPO eine zwingende Zustellungsvorschrift, bei einem Verstoß gilt das Schriftstück erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt, laut einer kürzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Bild durch KI erstellt

Über das Blog

Mehr erfahren

Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.