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Rechtslupe

Zweijähriger Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und Kind

Der Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, mit seinem Kind in Kontakt zu bleiben, sein körperliches und geistiges Befinden sowie seine Entwicklung beobachten zu können, und die Verwandtschaft zwischen beiden aufrechtzuerhalten, um einer Entfremdung vorzubeugen.

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